§ 1 Organisationsform
Das Italienzentrum Trier (IZT) ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Fachbereiche II und III der Universität Trier. Es handelt sich nicht um eine wissenschaftliche Einrichtung im Sinne des § 90 HochSchG. Die Fachbereiche II und III haben der Errichtung der Forschungsstelle am 29. Mai 2019 und am 22. Mai 2019 zugestimmt.
§ 2 Aufgaben
(1) Das IZT bündelt alle Forschungsaktivitäten der Fächer Romanistik (Fachbereich II) und Neuere und Neueste Geschichte, Kunstgeschichte, Politikwissenschaft (Fachbereich III) zur Erforschung der Geschichte, Kultur, Sprache und Politik Italiens.
(2) Diese Aufgabe wird insbesondere erfüllt durch:
- die Organisation gemeinsamer Veranstaltungen in der Lehre;
- die Durchführung gemeinsamer Vorträge, Tagungen und Konferenzen;
- die Erarbeitung gemeinsamer Forschungsprojekte;
- die Förderung und Vorbereitung von Publikationen;
- die Beratung wissenschaftlich interessierter Stellen und Personen in- und außerhalb der Universität;
- die Förderung von Erasmus-Austauschen Studierender und Lehrender nach Italien;
- den dauerhaften Informationsaustausch im Sinne der Vernetzung und Internationalisierung.
§ 3 Mitgliedschaft
Das Italienzentrum Trier steht allen Mitgliedern der Universität Trier für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit offen, soweit ein sachlicher Bezug zur Aufgabenstellung des Instituts gegeben ist. Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet die kollegiale Leitung im Einvernehmen mit den Fachbereichen II und III.
§ 4 Leitung
(1) Das Italienzentrum hat eine kollegiale Leitung. Diese besteht aus mindestens zwei hauptberuflich an der Universität Trier tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern. Ein Mitglied der kollegialen Leitung kann der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören.
(2) Die Mitglieder der Leitung werden für eine Amtszeit von zwei Jahren durch übereinstimmenden Beschluss der Fachbereiche II und III im Einvernehmen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten bestellt. Eine wiederholte Bestellung ist möglich.
§ 5 Aufgaben der Leitung
Die Leitung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Erstellung eines jährlichen Finanz- und Entwicklungsplans;
- Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern gemäß § 3;
- Organisation der jährlichen Zusammenkunft der Mitglieder;
- Herausgabe des Tätigkeitsberichts gemäß § 9.
§ 6 Geschäftsführung
(1) Die Leitung wählt aus ihrer Mitte eine geschäftsführende Leiterin oder einen geschäftsführenden Leiter.
(2) Die Amtszeit der geschäftsführenden Leiterin oder des geschäftsführenden Leiters beträgt
ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.
(3) Die geschäftsführende Leiterin oder der geschäftsführende Leiter führt die laufenden Geschäfte, bereitet die Sitzungen der Leitung vor und vollzieht deren Beschlüsse.
§ 7 Finanzierung
Das Italienzentrum Trier wird durch fördernde staatliche und/oder private Institutionen sowie durch die vom Fachbereich auf der Grundlage der jährlichen Haushaltsbeschlüsse zugewiesenen Mittel der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die dem IZT angehören, finanziert. Darüber hinaus besteht kein Anspruch des Instituts auf Teilhabe an Mitteln der Fachbereiche II und III.
§ 8 Verwaltung
Die Personal- und Sachmittelverwaltung erfolgt durch die Universitätsverwaltung.
§ 9 Tätigkeitsbericht
Die Leitung legt den Fachbereichen II und III zu Beginn eines jeden Jahres einen Tätigkeitsbericht für das vorausgegangene Jahr vor.
§ 10 Inkrafttreten
Das Organisationsstatut trat nach Beschlussfassung durch die Fachbereichsräte des Fachbereichs II am 3. Juli 2019 und des Fachbereichs III am 26. Juni 2019 in Kraft.